CBDF

III SICAV

Gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 in Bezug auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen, stellt LGT (Lux) III, SICAV (die „Investmentgesellschaft“) in jedem Mitgliedstaat, in dem sie den Vertrieb ihrer Anteile plant, Einrichtungen zur Verfügung, um die folgenden, unter a) bis f) aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.    

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen die im Prospekt der Investmentgesellschaft dargelegten Bedingungen maßgebend sind. Die nachstehenden Angaben dienen lediglich der Information und werden gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019, bereitgestellt.  

Definierte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden und die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie im Prospekt der Investmentgesellschaft angegeben. 

a. Bearbeitung von Zeichnungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträgen und Vornahme sonstiger Zahlungen an Anteilinhaber im Zusammenhang mit den Anteilen der Investmentgesellschaft gemäß den im Prospekt und PRIIPS Key Information Documents (KIDs) festgelegten Bedingungen. 
a1)       WELCHE STELLE IST FÜR DIE ERBRINGUNG DIESER DIENSTLEISTUNG ZUSTÄNDIG?

Ein Anleger kann sich an die Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. (die „Verwaltungsstelle“) wenden und verlangen, dass alle Zahlungen der Investmentgesellschaft an ihn über die Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. abgewickelt werden. Anleger, die Anteile an der Investmentgesellschaft halten, können sich an die Verwaltungsstelle wenden, um die Rücknahme/den Rückkauf ihrer Anteile zu verlangen.   

Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. 
5, rue Jean Monnet  
L-2180 Luxemburg 
Luxemburg 
list.amluxclientservice@credit-suisse.com 

b. Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden 
b1)       WIE KÖNNEN SIE NEUE ANTEILE DER INVESTMENTGESELLSCHAFT ZEICHNEN?

Ausgabe von Anteilen 
Anteile an der Investmentgesellschaft sind nur in unverbriefter Form erhältlich und werden ausschließlich als Bucheinträge im Register existieren. Eingetragene Anteilinhaber erhalten eine Bestätigung über ihren Anteilsbesitz. Bruchteile von Anteilen können mit bis zu drei Dezimalstellen ausgegeben werden.   

Die Investmentgesellschaft behält sich das Recht vor, jeden Zeichnungsantrag ganz oder teilweise abzulehnen. Darüber hinaus behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, die Ausgabe und den Verkauf von Anteilen jederzeit und ohne Vorankündigung auszusetzen.   

Während eines Zeitraums, in dem die Berechnung des Nettoinventarwerts pro Anteil eines Teilfonds und/oder einer Kategorie ausgesetzt ist, werden von der Investmentgesellschaft keine Anteile dieses Teilfonds und/oder dieser Kategorie ausgegeben.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds.   

Mindestzeichnung
 
Die Investmentgesellschaft kann für jeden eingetragenen Anteilinhaber in den verschiedenen Teilfonds und/oder den verschiedenen Anteilskategorien innerhalb jedes Teilfonds einen Mindesterstzeichnungsbetrag vorschreiben, wie im Anhang dargelegt. Dieser Betrag wird unter Bezugnahme auf den für die gehaltenen Anteile gezahlten Zeichnungspreis ermittelt.   

Die Investmentgesellschaft nimmt keine Übertragung von Anteilen in ihrem Register vor, wenn ein Anleger als Folge einer solchen Übertragung den im Anhang für den Teilfonds genannten Mindestbetrag für die Erstzeichnung nicht mehr erreichen würde.   

Die Investmentgesellschaft wird von jedem eingetragenen Anteilinhaber, der im Namen anderer Anleger handelt, verlangen, dass jede Abtretung von Rechten an den Anteilen in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen in den Rechtsordnungen erfolgt, in denen eine solche Abtretung vorgenommen wird, und dass in nicht regulierten Rechtsordnungen eine solche Abtretung in Übereinstimmung mit der Anforderung des Mindesterstzeichnungsbetrags erfolgt.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und Abschnitt 10: „Fees and Expenses“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds.   

Zeichnungsfrist 
 
Die Zeichnungsfristen werden im Anhang für den jeweiligen Teilfonds angegeben.    

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds.   

Zeichnungspreis
 
Der Zeichnungspreis für neue Anteile entspricht dem aktuellen Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Kategorie. Die Zeichnungsgebühr kann zur Entschädigung von Finanzintermediären und anderen Personen, die bei der Platzierung von Anteilen behilflich sind, erhoben werden.   

Zahlung des Zeichnungspreises
 
Der Zeitplan für die Zahlung der Zeichnungsgelder ist im Anhang für den jeweiligen Teilfonds angegeben.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und Abschnitt 10: „Fees and Expenses“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

b2)       WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE ZEICHNUNG NEUER ANTEILE?

Zur Deckung der Kosten, die durch die Platzierung der Anteile entstehen, kann die Investmentgesellschaft, wie im Anhang für den jeweiligen Teilfonds (falls zutreffend) definiert, eine Zeichnungsgebühr auf den Nettoinventarwert der neu ausgegebenen Aktien zugunsten der Investmentgesellschaft, der Verwahrstelle und/oder der autorisierten Vertriebsstellen in Luxemburg oder im Ausland erheben.  

Für Finanzintermediäre und andere Personen, die bei der Platzierung von Anteilen behilflich sind, kann eine Verkaufsprovision von höchstens 5 % des Zeichnungspreises erhoben werden.    

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und Abschnitt 10: „Fees and Expenses“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

b3)       WIE KÖNNEN SIE DIE ANTEILE ZURÜCKGEBEN?

Ist der betreffende Teilfonds ein offener Fonds, so haben die Anteilinhaber das Recht, zu den im Anhang für den betreffenden Teilfonds festgelegten Terminen ihre Anteile zur Rücknahme bei der Investmentgesellschaft einzureichen. Sinkt der Wert eines Anteils infolge eines Rücknahmeantrags unter den im Anhang für den betreffenden Teilfonds angegebenen Mindesterstzeichnungsbetrag, so kann dieser Antrag nach dem Ermessen des Verwaltungsrats als Antrag auf Rücknahme des gesamten Anteils behandelt werden.  

Wie im entsprechenden Anhang festgelegt, hat die Investmentgesellschaft das Recht, Rücknahmen für einen bestimmten Rücknahmetag zu begrenzen. 

Die Anteilinhaber können ihre Rücknahmeanträge im Falle einer Aussetzung der Bewertung des Vermögens der Investmentgesellschaft unter den im Prospekt in Abschnitt 9 „Valuation of the Shares“ beschriebenen Umständen jederzeit zurückziehen. Die Investmentgesellschaft kann das Recht der Anleger, von der Investmentgesellschaft die Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen, während eines Zeitraums aussetzen, in dem die Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile des Teilfonds und/oder der Kategorie gemäß Abschnitt 9 „Valuation of the Shares“ ausgesetzt ist. 

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

b4)       WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE RÜCKNAHME IHRER ANTEILE?

Es werden keine Rücknahmegebühren erhoben, es sei denn, dies ist im Anhang des jeweiligen Teilfonds ausdrücklich angegeben. 

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

b5)       WIE LANGE DAUERT ES, BIS ANTEILE VERKAUFT UND ZAHLUNGEN ERHALTEN WERDEN?  

Der Zeitplan für die Auszahlung der Rücknahmeerlöse ist im Anhang für den jeweiligen Teilfonds angegeben.  

b6)       AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN DAZU HABEN?

Sie können zu folgender Stelle Kontakt aufnehmen:    

LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com 

c. Erläuterung zum Umgang mit Informationen und Zugang zu den Verfahren und Vorkehrungen gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Ausübung der Rechte der Anleger, die sich aus ihrer Anlage in der Investmentgesellschaft ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile der Investmentgesellschaft vertrieben werden
c1)        IN WAS LEGEN SIE AN?

Sie investieren in die Anteile eines Teilfonds der Investmentgesellschaft, eines Umbrella-Fonds, der als société anonyme gegründet wurde und als société d'investissement à capital variable gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 qualifiziert ist.  

Die Satzung wurde ursprünglich am 24. Juli 2013 im Mémorial veröffentlicht und am 2. Juni 2014 geändert. Die Investmentgesellschaft ist beim Registre de Commerce et des Sociétés in Luxemburg unter der Nummer B.178.747 eingetragen.  

Die Investmentgesellschaft gilt als alternativer Investmentfonds im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, mit dem die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde. 

Die Investmentgesellschaft bietet den Anlegern innerhalb ein und desselben Anlagevehikels die Wahl zwischen mehreren Teilfonds (die „Teilfonds“) oder Kategorien, die getrennt verwaltet werden und sich hauptsächlich durch ihre spezifische Anlagepolitik, durch die Währung, auf die sie lauten, und/oder durch ihre Laufzeit unterscheiden. Die Spezifikationen der einzelnen Teilfonds sind im jeweiligen Anhang des Prospekts beschrieben. Die Investmentgesellschaft investiert in ein Portfolio aus traditionellen und/oder alternativen Anlagen.   

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 2: „The Company“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

c2)        WELCHES SIND DIE HAUPTRISIKEN DIESER ANLAGE?

Eine Anlage in einen Teilfonds ist mit bestimmten Risiken verbunden, die mit der Struktur und den Anlagezielen des jeweiligen Teilfonds zusammenhängen und die Anleger abwägen sollten, bevor sie sich für eine Anlage in einen solchen Teilfonds entscheiden. 

Die Anlagen der einzelnen Teilfonds unterliegen Marktschwankungen und den mit allen Anlagen verbundenen Risiken; daher kann nicht garantiert werden, dass die Anlageziele des jeweiligen Teilfonds erreicht werden. 

Anleger sollten die finanziellen, marktbezogenen, rechtlichen, aufsichtsrechtlichen, kreditbezogenen, steuerlichen und buchhalterischen Risiken und Folgen, die mit einer Anlage in einen Teilfonds verbunden sind, sowie dessen Eignung für ihre eigenen Zwecke selbst und unabhängig beurteilen. Bei der Beurteilung der Vorzüge und der Eignung einer Anlage in einen Teilfonds sollten alle Risiken, die mit einer Anlage in einen Teilfonds verbunden sind, sorgfältig berücksichtigt werden. 

Es folgt eine kurze Beschreibung bestimmter Faktoren, die zusammen mit anderen, an anderer Stelle im Prospekt erörterten Aspekten berücksichtigt werden sollten. Die folgenden Ausführungen erheben jedoch nicht den Anspruch, eine umfassende Zusammenfassung aller Risiken zu sein, die mit Anlagen in den einzelnen Teilfonds verbunden sind. 

Eine Anlage in Anteilen eines Teilfonds birgt ein erhebliches Risiko und ist nur für Anleger geeignet, die die Risiken akzeptieren, sich den Verlust ihrer gesamten Anlage leisten können und denen klar ist, dass es keinen anderen Rückgriff als auf die Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds gibt. 

Eine Anlage in Anteilen eines Teilfonds sollte keinen wesentlichen Teil des Anlageportfolios eines Anlegers ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. 

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 4 „General Risk Factors“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

c3)        WAS SIND DIE RISIKEN EINES KAPITALVERLUSTS?

Der Nettoinventarwert pro Anteil kann sowohl steigen als auch fallen. Ein Anleger erhält möglicherweise nicht den Betrag zurück, den er investiert hat. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass der Nettoinventarwert pro Anteil in der Basiswährung des Anlegers steigt oder fällt. Es gibt keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung oder Rendite der Investmentgesellschaft.   

Zusätzlich zu den allgemeinen Risiken, die mit allen Anlagen verbunden sind, birgt die Anlage in die Investmentgesellschaft spezifische Risiken, die mit den Anlagezielen und der Strategie der einzelnen Teilfonds zusammenhängen.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 4 „General Risk Factors“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

c4)        WELCHE RENDITE KÖNNEN SIE ERWARTEN?  

Es gibt keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung oder Rendite der Investmentgesellschaft. Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für zukünftige Erträge.  

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 4 „General Risk Factors“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

c5)        WIE KÖNNEN SIE DIE VERFAHREN UND MODALITÄTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER RECHTE DER ANLEGER, DIE SICH AUS IHRER ANLAGE IN DER INVESTMENTGESELLSCHAFT ERGEBEN, EINSEHEN?

Sie können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden, um die Verfahren und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Anleger im Zusammenhang mit ihrer Anlage in der Investmentgesellschaft zu erfahren, und zwar per E-Mail an lgt.cpeire@lgt.com oder per Telefon: +353 1 433 7420. 

c6)        WIE KÖNNEN SIE BEI BEDARF EINE BESCHWERDE EINREICHEN?  

Kundenbeschwerden können schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax oder über das Beschwerdeformular auf der Homepage) oder mündlich (z. B. persönlich oder telefonisch) kostenlos an folgende Adresse übermittelt werden: 

LGT Capital Partners (Ireland) Limited 
Third Floor 
30 Herbert Street 
Dublin 2
Irland   
Telefon: +353 1 433 7420 
Fax: +353 1 433 7425 
E-Mail: lgt.cp@lgtcp.com    

Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen: 
·       Kontaktinformationen (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
·       Name des Fonds/Teilfonds/der Anteilsklasse und ISIN-Nummer oder Wertpapiernummer (wenn sich Ihre Beschwerde 
·       auf einen Fonds bezieht) 
·       Grund und Gegenstand der Beschwerde 
·       Nachweis des Kunden zum Zeitpunkt des Auftretens des Beschwerdegrundes (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht)   

LGT Capital Partners (Ireland) Limited stellt sicher, dass Ihre Beschwerde nach Eingang rasch und kompetent bearbeitet wird und Sie eine schriftliche Antwort erhalten, nachdem wir Ihre Beschwerde geprüft haben. Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument zum Beschwerdemanagement auf https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/

c7)        WIE WERDEN IHRE GEWINNE BESTEUERT?

Steuerbelastungen und Quellensteuern in verschiedenen Ländern, in denen die Investmentgesellschaft investiert, können die Höhe der Ausschüttungen an die Investmentgesellschaft und damit an die Anteilinhaber beeinflussen. Es kann keine Zusicherung hinsichtlich der Höhe der Besteuerung der Investmentgesellschaft oder ihrer Anlagen gegeben werden.  

Es wird erwartet, dass die Anleger der Investmentgesellschaft in vielen verschiedenen Ländern steuerlich ansässig sein werden. Mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen wird daher im Prospekt nicht versucht, die steuerlichen Folgen für jeden Anleger zusammenzufassen, der Anteile zeichnet, umtauscht, hält oder zurückgibt oder anderweitig erwirbt oder veräußert.  

Anleger sollten sich bei ihren eigenen professionellen Beratern über die möglichen steuerlichen oder sonstigen Folgen des Kaufs, des Besitzes, der Übertragung oder des Verkaufs der Anteile nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes erkundigen.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 11 „Taxation“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

d. Den Anlegern gemäß der AIFMD unter den in der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2012, festgelegten Bedingungen zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien zur Verfügung zu stellende erforderliche Informationen und Unterlagen: 
d1)       WO KÖNNEN SIE EINE KOPIE DER FONDSDOKUMENTATION ERHALTEN?

Jeder Anleger oder potenzielle Anleger kann bei der LGT Capital Partners AG, Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon, kostenlos ein Exemplar des Prospekts, der KIDs, des letzten Jahresberichts und des letzten Halbjahresberichts sowie ein Exemplar des konstituierenden Dokuments der Investmentgesellschaft anfordern.  

Die geprüften Jahresberichte werden jedem Anteilinhaber an seine eingetragene Adresse zugesandt und am Sitz der Investmentgesellschaft zur Verfügung gestellt. Kopien der Satzung der Investmentgesellschaft, des aktuellen Prospekts und der letzten Finanzberichte sind auf Anfrage am Sitz der Investmentgesellschaft erhältlich.   

Die KIDs sind auf der Website www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ oder in Papierform von LGT Capital Partners (Ireland) Limited (der „AIFM“) auf Anfrage erhältlich. 

d2)       WO KÖNNEN SIE DEN NIW DES FONDS UND DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG ERHALTEN?

Der aktuelle Nettoinventarwert wird (potenziellen) Anlegern online zur Verfügung stehen unter www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ und die historische Wertentwicklung ist verfügbar auf https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions

e. Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger 
e1)       WER NIMMT DIE AUFGABEN DER FAZILITÄTSSTELLE WAHR?

Die folgenden Stellen sind mit den folgenden Aufgaben betraut. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?“ unten angegeben. 

a)     Bearbeitung der Zeichnungs-, Zahlungs-, Rückkauf- und Auszahlungsaufträge der Anleger in Bezug auf die Anteile der Investmentgesellschaft gemäß den in den Dokumenten der Investmentgesellschaft festgelegten Bedingungen: Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. 

b)     Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe (a) genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden: LGT Capital Partners Ltd. 

c)     Erläuterung zum Umgang mit Informationen im Zusammenhang mit der Ausübung der Anlegerrechte, die sich aus ihrer Anlage in der Investmentgesellschaft ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile der Investmentgesellschaft vertrieben werden: LGT Capital Partners Ltd. 

d)     Bereitstellung der in Artikeln 22 und 23 geforderten Informationen und Unterlagen für die Anleger zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien: LGT Capital Partners Ltd. 

e)      Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG: LGT Capital Partners Ltd. 

f)      Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden: LGT Capital Partners Ltd. 

e2)​       ​ AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN?

Sollten Sie weitere Fragen haben, die nicht auf dieser Webseite aufgeführt sind, können Sie sich bei Fragen zu Punkt a) der Liste der Einrichtungen an die folgende Stelle wenden: 

Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. 
5, rue Jean Monnet  
L-2180 Luxemburg 
Luxemburg 
list.amluxclientservice@credit-suisse.com   

Bei Fragen zu den Punkten b) bis f) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden: 

LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com  

Diese Einrichtungen werden Ihre Frage(n) innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail in einer der Amtssprachen Ihres Landes oder auf Englisch beantworten, sofern dies zulässig ist. 

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