CBDF

LGT (Lux) II, SICAV

Gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 in Bezug auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen, stellt LGT (Lux) II, SICAV (die „Gesellschaft“) in jedem Mitgliedstaat, in dem sie den Vertrieb ihrer Anteile plant, Einrichtungen zur Verfügung, um die unter a) bis f) aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.   

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen die im Angebotsdokument der Gesellschaft dargelegten Bedingungen Vorrang haben. Die nachstehenden Angaben dienen lediglich der Information und werden gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019, bereitgestellt.  

Definierte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden und die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie im Angebotsdokument der Gesellschaft angegeben. 

a. Bearbeitung von Zeichnungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträgen und Vornahme sonstiger Zahlungen an Anteilinhaber im Zusammenhang mit den Anteilen der Gesellschaft gemäß den im Angebotsdokument und den in PRIIPS Key Information Documents (KIDs) festgelegten Bedingungen. 
a1)       WELCHE STELLE IST FÜR DIE ERBRINGUNG DIESER DIENSTLEISTUNG ZUSTÄNDIG?

An investor may turn to Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. (the “Administrator”) and require that any payments made to them from the Company be conducted through Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A.. Investors that hold Shares in the Company may transact with Administrator to require the redemption/repurchase of their Shares.   

Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. 
5 rue Jean Monnet  
L-2180 Luxembourg 
Luxembourg 
list.amluxclientservice@credit-suisse.com 

b. Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden 
b1)       WIE KÖNNEN SIE NEUE ANTEILE DER GESELLSCHAFT ZEICHNEN?

Zeichnung von Anteilen 
Durch das Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Zeichnungsformulars bei der Verwaltungsstelle gibt ein Anleger ein Angebot zur Zeichnung der Anteile ab, das die Wirkung eines verbindlichen Vertrags hat, sobald es von der Gesellschaft angenommen wurde. Die Bedingungen eines solchen Vertrags werden durch den Zeichnungsschein (in Verbindung mit diesem Angebotsdokument und der Satzung) geregelt.  

Mit der Ausgabe von Anteilen wird ein Anleger in Bezug auf den betreffenden Teilfonds zum Anteilinhaber der Gesellschaft.    

Anteile an der Gesellschaft sind nur in unverbriefter Form erhältlich und werden ausschließlich als Bucheinträge im Register existieren. Eingetragene Anteilinhaber erhalten eine Bestätigung über ihren Anteilsbesitz. Bruchteile von Anteilen können mit bis zu drei Dezimalstellen ausgegeben werden.   

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jeden Zeichnungsantrag ganz oder teilweise abzulehnen. Darüber hinaus behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, die Ausgabe und den Verkauf von Anteilen jederzeit und ohne Vorankündigung auszusetzen.   

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds.   

Mindestzeichnung  
Anlagen in Anteile des Teilfonds unterliegen den Anforderungen an den Mindesterstzeichnungsbetrag, der unter Bezugnahme auf den für die Anteile der jeweiligen Kategorie gezahlten Zeichnungspreis bestimmt wird.   

Dem Verwaltungsrat steht es frei, im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und unter der Voraussetzung, dass alle Zeichner fair behandelt werden, auf den Mindesterstzeichnungsbetrag zu verzichten.   

Der Mindestbetrag für die Erstzeichnung von Anteilen eines Teilfonds oder einer Kategorie ist im Anhang für den jeweiligen Teilfonds beschrieben.   

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds.   

Zeichnungsfrist
 
Die Zeichnungsfristen werden im Anhang für den jeweiligen Teilfonds angegeben.   

Zeichnungspreis
 
Der Zeichnungspreis basiert auf dem Nettoinventarwert pro Anteil. Der Nettoinventarwert der Anteile jeder Kategorie eines jeden Teilfonds wird in seiner Referenzwährung ermittelt. Er wird zu jedem Bewertungstag (wie für jeden Teilfonds definiert) bestimmt und berechnet, indem das jeder Kategorie jedes Teilfonds zuzurechnende Nettovermögen durch die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Anteile der betreffenden Kategorie eines Teilfonds geteilt wird. Das Nettovermögen jeder Kategorie setzt sich zusammen aus dem Wert der Vermögenswerte, die dieser Kategorie innerhalb jedes Teilfonds zuzuordnen sind, abzüglich der gesamten Verbindlichkeiten, die dieser Kategorie zuzuordnen sind, berechnet zu dem Zeitpunkt, den der Verwaltungsrat zu diesem Zweck festlegt. Der Nettoinventarwert wird mit bis zu zwei Dezimalstellen berechnet.   

Der Zeichnungspreis für neue Anteile entspricht dem aktuellen Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Kategorie.    

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 9 „Valuation of the Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds.   

Zahlung des Zeichnungspreises
 
Der Zeitplan für die Zahlung der Zeichnungsgelder ist im Anhang für den jeweiligen Teilfonds angegeben.   

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 9 „Valuation of the Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

b2)       WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE ZEICHNUNG NEUER ANTEILE?

Die Zeichnungsgebühr kann zum Zeichnungspreis zur Entschädigung von Finanzintermediären und anderen Personen hinzugefügt werden, die bei der Platzierung von Anteilen behilflich sind. 

Zur Deckung der Kosten, die durch die Platzierung der Anteile entstehen, kann die Gesellschaft, wie im Anhang für den jeweiligen Teilfonds (falls zutreffend) definiert, eine Zeichnungsgebühr auf den Nettoinventarwert der neu ausgegebenen Aktien zugunsten der Gesellschaft, der Verwahrstelle und/oder der autorisierten Vertriebsstellen in Luxemburg oder im Ausland erheben.  

Für Finanzintermediäre und andere Personen, die bei der Platzierung von Anteilen behilflich sind, kann eine Verkaufsprovision von höchstens 5 % des Zeichnungspreises erhoben werden.  

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 10: „Fees and Expenses“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

b3)       WIE KÖNNEN SIE DIE ANTEILE ZURÜCKGEBEN?

Ist der betreffende Teilfonds ein offener Fonds, so haben die Anteilinhaber das Recht, zu den im Anhang für den betreffenden Teilfonds festgelegten Terminen ihre Anteile zur Rücknahme bei der Gesellschaft zu präsentieren. Sinkt der Wert eines Anteils infolge eines Rücknahmeantrags unter den im Anhang für den betreffenden Teilfonds angegebenen Mindesterstzeichnungsbetrag, so wird dieser Antrag als Antrag auf Rücknahme des gesamten Anteils behandelt werden.   

Die Gesellschaft kann das Recht der Anleger, von der Gesellschaft die Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen, während eines Zeitraums aussetzen, in dem die Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile des Teilfonds und/oder der Kategorie ausgesetzt ist, wie im Angebotsdokument in Abschnitt 9 „Valuation of Shares“ vorgesehen.   

Im Falle einer Aussetzung der Rücknahmen wird eine Rücknahme von Rücknahmeanträgen nur dann wirksam, wenn die Verwaltungsstelle vor Ablauf des Aussetzungszeitraums eine schriftliche Mitteilung erhält. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, erfolgt die Rücknahme an dem Bewertungstag (wie für jeden Teilfonds definiert), der unmittelbar auf das Ende der Aussetzung folgt.   

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

b4)       WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE RÜCKNAHME IHRER ANTEILE?  

Für die Auszahlung der zurückgenommenen Anteile kann die Gesellschaft eine Rücknahmegebühr auf den Nettoinventarwert der zurückgenommenen Anteile erheben, wie im Anhang für den betreffenden Teilfonds (falls zutreffend) angegeben.   

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 8: „Issue and Redemption of Shares“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

b5)       WIE LANGE DAUERT ES, BIS ANTEILE VERKAUFT UND ZAHLUNGEN ERHALTEN WERDEN?  

Die Fristen für die Auszahlung der Rücknahmeerlöse sind im Anhang für den jeweiligen Teilfonds angegeben.  

b6)       AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN DAZU HABEN?

Sie können zu folgender Stelle Kontakt aufnehmen:    

LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com  

c. Erläuterung zum Umgang mit Informationen und Zugang zu den Verfahren und Vorkehrungen gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Ausübung der Rechte der Anleger, die sich aus ihrer Anlage in der Gesellschaft ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile der Gesellschaft vertrieben werden
C1)    IN WAS LEGEN SIE AN?

Sie investieren in die Anteile eines Teilfonds der Gesellschaft, einer Société anonyme , die gemäß dem Gesetz von 2007 als société d'investissement à capital variable - fonds d'investissement spécialisé qualifiziert ist. Die Satzung wurde ursprünglich am 2. April 2013 im Mémorial veröffentlicht und am 2. Juni 2014 geändert. Die Gesellschaft ist beim Registre de Commerce et des Sociétés, Luxemburg, unter der Nummer B.175.959 eingetragen. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen eines alternativen Investmentfonds im Sinne des Gesetzes von 2013, mit dem die AIFMD in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde.  

Die Gesellschaft ist ein Umbrella-Fonds und bietet als solcher den Anlegern die Möglichkeit, in mehrere separate Teilfonds zu investieren, von denen sich jeder auf ein separates Portfolio von gesetzlich zulässigen Vermögenswerten mit spezifischen Anlagezielen bezieht, wie im entsprechenden Anhang beschrieben.  

Die Gesellschaft bietet den Anlegern innerhalb ein und desselben Anlagevehikels die Wahl zwischen mehreren Teilfonds (die „Teilfonds“) oder Kategorien, die getrennt verwaltet werden und sich hauptsächlich durch ihre spezifische Anlagepolitik, durch die Währung, auf die sie lauten, und/oder durch ihre Laufzeit unterscheiden. Die Spezifikationen der einzelnen Teilfonds sind im jeweiligen Anhang zum Teilfonds beschrieben.   

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 2: „The Company“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

C2)    WELCHES SIND DIE HAUPTRISIKEN DIESER ANLAGE?

Eine Anlage in einen Teilfonds der Gesellschaft ist mit bestimmten Risiken verbunden, die mit der Struktur und den Anlagezielen des jeweiligen Teilfonds zusammenhängen und die Anleger abwägen sollten, bevor sie sich für eine Anlage in einen solchen Teilfonds entscheiden. Die Anlagen der einzelnen Teilfonds unterliegen Marktschwankungen und den mit allen Anlagen verbundenen Risiken; daher kann nicht garantiert werden, dass die Anlageziele des jeweiligen Teilfonds erreicht werden. 

Anleger sollten die finanziellen, marktbezogenen, rechtlichen, aufsichtsrechtlichen, kreditbezogenen, steuerlichen und buchhalterischen Risiken und Folgen, die mit einer Anlage in einen Teilfonds verbunden sind, sowie dessen Eignung für ihre eigenen Zwecke selbst und unabhängig beurteilen. Bei der Beurteilung der Vorzüge und der Eignung einer Anlage in einen Teilfonds sollten alle Risiken, die mit einer Anlage in einen Teilfonds verbunden sind, sorgfältig berücksichtigt werden. 

Eine Anlage in Anteilen eines Teilfonds birgt ein erhebliches Risiko und ist nur für Anleger geeignet, die die Risiken akzeptieren, sich den Verlust ihrer gesamten Anlage leisten können und denen klar ist, dass es keinen anderen Rückgriff als auf die Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds gibt.    

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 4: „General Risk Factors“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

C3)    WAS SIND DIE RISIKEN EINES KAPITALVERLUSTS?

Der Nettoinventarwert pro Anteil kann sowohl steigen als auch fallen. Ein Anleger erhält möglicherweise nicht den Betrag zurück, den er investiert hat. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass der Nettoinventarwert pro Anteil in der Basiswährung des Anlegers steigt oder fällt. Es gibt keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung oder Rendite der Gesellschaft.   

Zusätzlich zu den allgemeinen Risiken, die mit allen Anlagen verbunden sind, birgt die Anlage in der Gesellschaft spezifische Risiken, die mit den Anlagezielen und der Strategie der einzelnen Teilfonds zusammenhängen.   

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 4: „General Risk Factors“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

C4)    WELCHE RENDITE KÖNNEN SIE ERWARTEN?  

Es gibt keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung oder Rendite der Gesellschaft. Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für zukünftige Erträge.  

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 4 „General Risk Factors“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

C5)    WIE KÖNNEN SIE DIE VERFAHREN UND MODALITÄTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER RECHTE DER ANLEGER, DIE SICH AUS IHRER ANLAGE IN DER GESELLSCHAFT ERGEBEN, EINSEHEN?

Sie können insbesondere die Informationen über das Beschwerdemanagement und die Informationen über Anlegerrechte in englischer Sprache abrufen, und zwar unter https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/

C6)    WIE KÖNNEN SIE BEI BEDARF EINE BESCHWERDE EINREICHEN?  

Kundenbeschwerden können schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax oder über das Beschwerdeformular auf der Homepage) oder mündlich (z. B. persönlich oder telefonisch) kostenlos an folgende Adresse übermittelt werden: 

LGT Capital Partners (Ireland) Limited 
Third Floor 
30 Herbert Street 
Dublin 2 
Irland 
Telefon: +353 1 433 7420 
Fax: +353 1 433 7425 
E-Mail: lgt.cp@lgtcp.com   

Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen: 
·       Kontaktinformationen (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
·       Name des Fonds/Teilfonds/der Anteilsklasse und ISIN-Nummer oder Wertpapiernummer (wenn sich Ihre Beschwerde 
·       auf einen Fonds bezieht) 
·       Grund und Gegenstand der Beschwerde 
·       Nachweis des Kunden zum Zeitpunkt des Auftretens des Beschwerdegrundes (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht)   

LGT Capital Partners (Ireland) Limited stellt sicher, dass Ihre Beschwerde nach Eingang rasch und kompetent bearbeitet wird und Sie eine schriftliche Antwort erhalten, nachdem wir Ihre Beschwerde geprüft haben. Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument zum Beschwerdemanagement auf https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/

C7)    WIE WERDEN IHRE GEWINNE BESTEUERT?

Steuerbelastungen und Quellensteuern in verschiedenen Rechtsordnungen, in denen die Gesellschaft investiert, können die Höhe der Ausschüttungen an die Gesellschaft und damit an die Anteilinhaber beeinflussen. Es kann keine Zusicherung hinsichtlich der Höhe der Besteuerung der Gesellschaft oder ihrer Anlagen gegeben werden.   

Es wird erwartet, dass die in Frage kommenden Anleger der Gesellschaft in vielen verschiedenen Ländern steuerlich ansässig sein werden. Mit Ausnahme der nachstehenden Ausführungen wird daher im Angebotsdokument nicht versucht, die steuerlichen Folgen für jeden Anleger zusammenzufassen, der Anteile zeichnet, umtauscht, hält oder zurückgibt oder anderweitig erwirbt oder veräußert.    

In Frage kommende Anleger sollten sich bei ihren eigenen professionellen Beratern über die möglichen steuerlichen oder sonstigen Folgen des Kaufs, des Besitzes, der Übertragung oder des Verkaufs der Anteile nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes erkundigen.    

Bitte beachten Sie das Angebotsdokument, insbesondere Abschnitt 11 „Taxation“ und den Anhang für den jeweiligen Teilfonds. 

d. Den Anlegern gemäß der AIFMD unter den in der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2012, festgelegten Bedingungen zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien zur Verfügung zu stellende erforderliche Informationen und Unterlagen: 
d1)             WO KÖNNEN SIE EINE KOPIE DER FONDSDOKUMENTATION ERHALTEN?

Jeder Anleger oder potenzielle Anleger kann bei der LGT Capital Partners AG, Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon, kostenlos ein Exemplar des Prospekts, der KIDs, des letzten Jahresberichts sowie ein Exemplar des konstituierenden Dokuments der Gesellschaft anfordern.  

Die geprüften Jahresberichte werden jedem Anteilinhaber an seine eingetragene Adresse zugesandt und am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Kopien der Satzung der Gesellschaft, des aktuellen Angebotsdokuments und der letzten Finanzberichte sind auf Anfrage am Sitz der Investmentgesellschaft erhältlich.    

Die KIDs sind auf der Website www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ oder in Papierform von LGT Capital Partners (Ireland) Limited (der „AIFM“) auf Anfrage erhältlich. 

d2)           WO KÖNNEN SIE DEN NIW DES FONDS UND DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG ERHALTEN?

Der aktuelle Nettoinventarwert ist für (potenzielle) Anleger online verfügbar unter www.lgtcp.com/en/regulatory-information/ und die historische Wertentwicklung ist verfügbar auf https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions

e. Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger 
e1)           WER NIMMT DIE AUFGABEN DER FAZILITÄTSSTELLE WAHR?

Die folgenden Stellen sind mit den folgenden Aufgaben betraut. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?“ unten angegeben. 

a)     Bearbeitung der Zeichnungs-, Zahlungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträge der Anleger in Bezug auf die Anteile des AIF gemäß den in den Dokumenten des AIF festgelegten Bedingungen: Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A.  

b)     Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe (a) genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden: LGT Capital Partners Ltd. 

c)     Erläuterung zum Umgang mit Informationen im Zusammenhang mit der Ausübung der Anlegerrechte, die sich aus ihrer Anlage im AIF ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile des AIF vertrieben werden: LGT Capital Partners Ltd. 

d)     Bereitstellung der in Artikeln 22 und 23 geforderten Informationen und Unterlagen für die Anleger zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien: LGT Capital Partners Ltd. 

e)      Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG: LGT Capital Partners Ltd. 

f)      Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden: LGT Capital Partners Ltd. 

e2)           AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN?

Sollten Sie weitere Fragen haben, die nicht auf dieser Webseite aufgeführt sind, können Sie sich bei Fragen zu Punkt a) der Liste der Einrichtungen an die folgende Stelle wenden: 

Credit Suisse Fund Services (Luxembourg) S.A. 
5, rue Jean Monnet  
L-2180 Luxemburg 
Luxemburg 
list.amluxclientservice@credit-suisse.com   

Bei Fragen zu den Punkten b) bis f) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden: 

LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com  

Diese Einrichtungen werden Ihre Frage(n) innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail in einer der Amtssprachen Ihres Landes oder auf Englisch beantworten, sofern dies zulässig ist. 

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