CBDF

Crown Alpha plc

Gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 in Bezug auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen, stellt Crown Alpha plc (die „Gesellschaft“) in jedem Mitgliedstaat, in dem sie den Vertrieb ihrer Anteile plant, Einrichtungen zur Verfügung, um die unter a) bis f) aufgeführten Aufgaben zu erfüllen.  

Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen die im Prospekt der Gesellschaft dargelegten Bedingungen maßgebend sind. Die nachstehenden Angaben dienen lediglich der Information und werden gemäß Artikel 43a der Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011, geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019, bereitgestellt.  

Definierte Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden und die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie im Prospekt der Gesellschaft angegeben. 

a. Bearbeitung von Zeichnungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträgen und Vornahme sonstiger Zahlungen an Anteilinhaber im Zusammenhang mit den Anteilen der Gesellschaft gemäß den im Prospekt und PRIIPS Key Information Documents (KIDs) festgelegten Bedingungen.  
a1) WELCHE STELLE IST FÜR DIE ERBRINGUNG DIESER DIENSTLEISTUNG ZUSTÄNDIG?

Wie im Prospekt der Gesellschaft dargelegt, wird BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Ltd (die „Verwaltungsstelle“) alle Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge von Anlegern bearbeiten und andere relevante Zahlungen an Anleger in Bezug auf die Gesellschaft leisten.   

BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Limited 
Termini, 3 Arkle Road,  
Sandyford  
Dublin 18, 
D18 T6T7 
Irland 
LGTDealing@bnpparibas.com

b. Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe a genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden 
b1) WIE KÖNNEN SIE NEUE ANTEILE DER GESELLSCHAFT ZEICHNEN?

Ausgabe von Anteilen 
Einzelheiten zu den Erst- und Folgezeichnungen von Anteilen einer Klasse, einschließlich des Erstzeichnungstages, des Erstzeichnungspreises, der Mindesttransaktionsgröße für Folgezeichnungen (falls zutreffend) und der Abrechnungsbedingungen, sind in den jeweiligen Nachträgen zum Prospekt der Gesellschaft enthalten.    

Antragsteller für Anteile müssen bestätigen, dass sie die Kriterien eines qualifizierten Anlegers gemäß dem AIF-Regelwerk erfüllen und dass sie sich des Risikos der vorgeschlagenen Anlage und der Tatsache bewusst sind, dass mit solchen Anlagen die Möglichkeit verbunden ist, den gesamten investierten Betrag zu verlieren.   Zeichnungsanträge sind auf dem Anteilsantragsformular und dem Zeichnungsvertrag zu stellen und an die Verwaltungsstelle bei BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Limited, Termini, 3 Arkle Road, Sandyford, Dublin 18, D18 T6T7 zu richten.    

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Subscription, Redemption, Conversion and Transfer of Shares“ sowie der Nachtrag zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht.   

Spätere Zeichnungsanträge können per Brief, E-Mail, Fax oder über eine etablierte elektronische Handelsplattform an die Verwaltungsstelle gerichtet werden, ohne dass die Originalunterlagen vorgelegt werden müssen.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Subscription, Redemption, Conversion and Transfer of Shares“ sowie der Nachtrag zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht.    

Spätere Anträge auf Zeichnung von Anteilen werden nur auf elektronischem Wege angenommen, vorausgesetzt, dass alle Unterlagen zur Verhinderung von Geldwäsche eingegangen sind und der Antragsteller die Bedingungen für die Nutzung dieses Dienstes akzeptiert hat. Jede Änderung der Registrierungsdaten oder Zahlungsanweisungen eines Anteilinhabers, die auf einer solchen elektronischen Handelsplattform aufgezeichnet sind, muss ebenfalls schriftlich und in Originalform erfolgen.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Subscription, Redemption, Conversion and Transfer of Shares“ sowie der Nachtrag zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht.   

Mindestzeichnung 
 
Der Mindesterstzeichnungsbetrag für jeden Anleger ist im entsprechenden Klassennachtrag festgelegt, beträgt jedoch in jedem Fall mindestens 100.000 € oder den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung. Für Folgezeichnungen von Anlegern, die bereits den Mindesterstzeichnungsbetrag gezeichnet haben, gibt es keine Mindesttransaktionsgröße, es sei denn, im jeweiligen Nachtrag zum Prospekt der Gesellschaft zur Klasse ist etwas anderes angegeben.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Subscription, Redemption, Conversion and Transfer of Shares“ sowie der Nachtrag zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht.    

Zeichnungsfrist
 
Das unterzeichnete Original-Anteilsantragsformular und der unterzeichnete Original-Zeichnungsvertrag müssen am oder vor Geschäftsschluss des Zeichnungsschlusses bei der Verwaltungsstelle eingegangen sein. Fällt der Zeichnungsschluss nicht auf einen Geschäftstag, müssen das Anteilsantragsformular und der Zeichnungsvertrag am vorhergehenden Geschäftstag bei der Verwaltungsstelle eingehen.   

Die vollständige Zahlung für die Anteile, für die das Anteilsantragsformular und der Zeichnungsvertrag eingereicht werden, muss vor dem entsprechenden Zeichnungszahlungstag bei der Verwaltungsstelle eingehen, andernfalls wird der Antrag bis zum nächstfolgenden Zeichnungstag zurückgehalten, sofern der Verwaltungsrat nichts anderes bestimmt.   

Die Zeichnungstage und Zeichnungsfristen für die einzelnen Teilfonds sind im jeweiligen Nachtrag zum Prospekt für den von Ihnen gewählten Teilfonds und die Klasse angegeben.   

Zeichnungspreis
 
Anleger sollten beachten, dass der Zeichnungspreis dazu führen kann, dass Anteile zu einem Preis ausgegeben werden, der über dem Nettoinventarwert pro Anteil liegt, da der Zeichnungspreis Bestimmungen für Abgaben und Gebühren oder die Anwendung einer Verwässerungsschutzabgabe enthalten kann. Potenzielle Anteilinhaber sollten daher beachten, dass die Kosten, die für die Anteile gezahlt werden, ihren Wert am Ausgabetag übersteigen können.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Subscription, Redemption, Conversion and Transfer of Shares“ sowie der Nachtrag zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht.   

Zahlung für Anteile
 
Die vollständige Zahlung für die Anteile, für die das Anteilsantragsformular und der Zeichnungsvertrag vorliegen, muss bei der Verwaltungsstelle vor Geschäftsschluss mindestens die im Nachtrag zu den Klassen eines Teilfonds angegebene Anzahl von Geschäftstagen vor dem betreffenden Zeichnungstag eingehen, andernfalls wird der Antrag bis zum nächstfolgenden Zeichnungstag zurückgehalten, sofern der Verwaltungsrat nichts anderes bestimmt. Zeichnungsgelder können nach Erhalt und vor dem Handelstag vom separaten Konto auf das Betriebskonto des Fonds überwiesen werden.   

Einzelheiten zu den Erst- und Folgezeichnungen von Anteilen einer Klasse, einschließlich des Erstzeichnungstages, des Erstzeichnungspreises, der Mindesttransaktionsgröße für Folgezeichnungen (falls zutreffend) und der Abrechnungsbedingungen, sind in den jeweiligen Nachträgen zum Prospekt zu den Klassen enthalten.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Subscription, Redemption, Conversion and Transfer of Shares“ sowie der Nachtrag zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht. 

b2) WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE ZEICHNUNG NEUER ANTEILE?

Anleger sollten beachten, dass der Zeichnungspreis dazu führen kann, dass Anteile zu einem Preis ausgegeben werden, der über dem Nettoinventarwert pro Anteil liegt, da der Zeichnungspreis Bestimmungen für Abgaben und Gebühren oder die Anwendung einer Verwässerungsschutzabgabe enthalten kann. Sofern im entsprechenden Klassennachtrag angegeben, ist der Verwaltungsrat berechtigt, für einen Teilfonds oder eine Klasse eine Verwässerungsschutzgebühr zu erheben.   

Anteilinhaber können einer Verkaufsprovision unterliegen, die als Prozentsatz der Zeichnungsbeträge berechnet wird, wie im entsprechenden Nachtrag zu den Klassen angegeben, jedoch höchstens 3 % des gezeichneten Betrags beträgt; diese Gebühr wird zugunsten von Vertriebsstellen oder Untervertriebsstellen erhoben. Diese Provision kann als vorläufige einmalige Gebühr oder als jährliche Provision erhoben werden, die während der Laufzeit der Anlage eines Anteilinhabers in einem Teilfonds oder einer Klasse zu zahlen ist. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, eine etwaige Verkaufsprovision zu senken oder zu erlassen, und kann dementsprechend zwischen Antragstellern für Anteile unterscheiden. Eine solche Provision ist an alle Vertriebsstellen oder Untervertriebsstellen zu zahlen, die für die Gesellschaft und in deren Namen ernannt werden können. 

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 6: „Fees and Expenses“ und die Teilfonds- und Klassennachträge zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse.  

b3) WIE KÖNNEN SIE DIE ANTEILE ZURÜCKGEBEN?

Bei den Teilfonds, die Rücknahmen zulassen, können Anteile (die keine Side-Pocket-Anteile oder eine liquidierende Side-Pocket-Klasse sind, wie gegebenenfalls im entsprechenden Klassennachtrag beschrieben) auf Antrag eines Anteilinhabers an jedem Rücknahmetag zurückgenommen werden. Anteilinhaber können eine Rücknahme beantragen, indem sie ein Rücknahmeantragsformular ausfüllen und per Post, E-Mail oder Fax an die Verwaltungsstelle weiterleiten (vorausgesetzt, das Original des Anteilsantragsformulars und des Zeichnungsvertrags sowie die Belegdokumente in Bezug auf die Geldwäschepräventionsprüfungen sind eingegangen).  

Der Mindestrücknahmebetrag (falls zutreffend), der den Mindestwert der Anteile darstellt, die in einer einzigen Rücknahmetransaktion zurückgenommen werden können, ist im jeweiligen Anteilsnachtrag angegeben. Weitere Rücknahmebeschränkungen finden Sie im Abschnitt „Liquidity Policy“ des Prospekts. 

Unterschriebene Original-Rücknahmeanträge müssen spätestens zum Rücknahmeschluss bei der Verwaltungsstelle eingehen. Werden Rücknahmeanträge per Fax oder E-Mail übermittelt, muss das unterzeichnete Original des Rücknahmeantrags innerhalb von sieben Geschäftstagen nach Eingang des Faxes oder der E-Mail bei der Verwaltungsstelle auf dem Postweg an die Verwaltungsstelle übermittelt werden und bei dieser eingehen. Rücknahmeaufträge werden nur nach Erhalt von per Fax oder E-Mail übermittelten Anweisungen bearbeitet, wenn die Zahlung auf das angegebene Konto erfolgt.  

Rücknahmeanträge werden in Bezug auf Rücknahmetage zum Rücknahmepreis des betreffenden Teilfonds oder der betreffenden Klasse bearbeitet. Der Rücknahmepreis pro Anteil kann aufgrund der Auswirkungen von Abgaben und Gebühren und/oder der Anwendung einer Verwässerungsschutzabgabe niedriger sein als der Nettoinventarwert pro Anteil am betreffenden Handelstag. Die Anteilinhaber sollten daher beachten, dass der für zurückgenommene Anteile erhaltene Betrag unter dem am Tag der Rücknahme angegebenen Wert liegen kann.  

Vorbehaltlich des Eingangs aller zum Zeitpunkt des Antrags auf Anteile angeforderten Unterlagen bei der Gesellschaft und etwaiger gegenteiliger Bestimmungen im betreffenden Klassennachtrag werden die Rücknahmeerlöse normalerweise in der Basiswährung überwiesen, wenn ein Teilfonds keine Anteilsklassen hat, oder andernfalls in der Klassenwährung versandt und per telegrafischer Überweisung auf das vom Anteilinhaber zum Zeitpunkt des Erstantrags angegebene Bankkonto innerhalb der im betreffenden nachtrag angegebenen Frist. 

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Subscription, Redemption, Conversion and Transfer of Shares“ sowie den Nachtrag zum Prospekt zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht.  

b4) WIE HOCH SIND DIE GEBÜHREN FÜR DIE RÜCKNAHME IHRER ANTEILE?  

Der Rücknahmepreis ist der Preis, zu dem Anteile an einem Rücknahmetag zurückgenommen werden können, d. h. der Nettoinventarwert pro Anteil am betreffenden Rücknahmetag abzüglich eines vom Verwaltungsrat festgelegten Betrags, der (i) Steuern und Abgaben und/oder (ii) eine Verwässerungsschutzabgabe widerspiegelt. Der Rücknahmepreis ist für die Anteilinhaber auf Anfrage erhältlich.   

Rücknahmeanträge werden in Bezug auf Rücknahmetage zum Rücknahmepreis des betreffenden Teilfonds oder der betreffenden Klasse bearbeitet. Der Rücknahmepreis pro Anteil kann aufgrund der Auswirkungen von Abgaben und Gebühren und/oder der Anwendung einer Verwässerungsschutzabgabe niedriger sein als der Nettoinventarwert pro Anteil am betreffenden Handelstag. Die Anteilinhaber sollten daher beachten, dass der für zurückgenommene Anteile erhaltene Betrag unter dem am Tag der Rücknahme angegebenen Wert liegen kann.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 6: „Fees and Expenses“ und die relevanten Teilfonds- und Klassennachträge zum Prospekt für den jeweiligen Teilfonds und die jeweiligen Anteile.  

b5) WIE LANGE DAUERT ES, BIS ANTEILE VERKAUFT UND ZAHLUNGEN ERHALTEN WERDEN?  

Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im jeweiligen Nachtrag werden Rücknahmeerlöse abzüglich aller Kosten per Überweisung gezahlt, und Erlöse aus der Rücknahme von Anteilen werden den Anteilinhabern in der Regel in der Währung des betreffenden Teilfonds oder der Anteile oder in einer anderen Währung bzw. anderen Währungen, die der Verwaltungsrat für angemessen hält, zugestellt und werden unter normalen Umständen entweder (a) für Anteile offener Fonds innerhalb von 95 Kalendertagen nach Ablauf der Frist für den Rücknahmeantrag oder zu einem früheren Zeitpunkt, der im jeweiligen Nachtrag zum Teilfonds angegeben ist, oder (b) für geschlossene Fonds (falls zutreffend) innerhalb der Zeit, die im entsprechenden Nachtrag zum Teilfonds, für den die Rücknahme wirksam ist, angegeben ist, gezahlt werden, (c) für offene Fonds mit begrenzter Liquidität innerhalb der Zeit, die im entsprechenden Nachtrag zum Teilfonds angegeben ist, oder (d) für Teilfonds mit begrenzter Liquidität innerhalb der Zeit, die im entsprechenden Nachtrag zum Teilfonds angegeben sein kann.    

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 3: „Subscription, Redemption, Conversion and Transfer of Shares“ sowie den Nachtrag zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht.  

b6) AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN DAZU HABEN?

LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com  

c. Erläuterung zum Umgang mit Informationen und Zugang zu den Verfahren und Vorkehrungen gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Ausübung der Rechte der Anleger, die sich aus ihrer Anlage in der Gesellschaft ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile der Gesellschaft vertrieben werden
c1) IN WAS LEGEN SIE AN?

Sie investieren in Anteile der Gesellschaft, einer Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds mit beschränkter Haftung, die von der Zentralbank Irlands gemäß den Bestimmungen von Teil 24 des Companies Act 2014 unter der Registernummer 396746 zugelassen wurde.    

Ein Teilfonds kann entweder als geschlossener Fonds, als offener Fonds, als offener Fonds mit begrenzter Liquidität oder als Fonds mit begrenzter Liquidität aufgelegt werden. Die Teilfonds von Crown Alpha plc können in Hedge-Fonds und Dach-Hedge-Fonds investieren, die sich mit alternativen Anlagen befassen und alternative Anlagetechniken anwenden, deren Risiko nicht mit dem von traditionellen Investmentfonds vergleichbar ist. Das Anlageziel für jeden Teilfonds wird vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Auflegung des betreffenden Teilfonds festgelegt und im entsprechenden Klassennachtrag dargelegt.   

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere den Abschnitt: „Summary“ und Abschnitt 1: „The Company“ sowie den Nachtrag zum Teilfonds und zur Klasse, der sich auf den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse bezieht.  

c2) WELCHES SIND DIE HAUPTRISIKEN DIESER ANLAGE?

Eine Anlage in den Anteilen ist mit wesentlichen Risiken verbunden. Eine solche Anlage sollte als hochspekulativ angesehen werden und nur von Anlegern getätigt werden, die die Risiken der Anlage, einschließlich des Risikos eines Totalverlusts ihrer Anlage in den Anteilen bewerten können. Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine Anlage in die Anteile gewinnbringend ist oder dass die künftige Wertentwicklung der Anteile der früheren Wertentwicklung anderer Anlageinstrumente entspricht, die von einem Anlageverwalter und/oder mit ihm verbundenen Unternehmen verwaltet werden. Potenzielle Anleger sollten die damit verbundenen Risiken sorgfältig abwägen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die weiter unten dargelegt sind. Die nachstehende Erörterung der Risikofaktoren erhebt nicht den Anspruch, eine vollständige Erklärung der mit einer Anlage in der Gesellschaft oder einem bestimmten Teilfonds verbundenen Risiken zu sein.  

Eine Anlage in einen Fonds mit begrenzter Liquidität oder einen offenen Fonds mit begrenzter Liquidität sollte als mittel- bis langfristig angesehen werden. Eine Anlage in einen geschlossenen Fonds ist für Anleger möglicherweise nicht geeignet, da diese Anleger während der Laufzeit des geschlossenen Fonds keine Rücknahmerechte haben.  

Für verschiedene Teilfonds und/oder Anteile können unterschiedliche Risiken gelten, die im Prospekt und/oder im jeweiligen Nachtrag ausführlich beschrieben sind. Potenzielle Anleger sollten diesen Prospekt und den entsprechenden Klassennachtrag sorgfältig und vollständig durchlesen und ihre professionellen Berater konsultieren, bevor sie einen Antrag auf Zeichnung von Anteilen stellen. Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass der Wert von Anteilen und die daraus erzielten Erträge sowohl steigen als auch fallen können und dass ein Anleger daher möglicherweise nicht den gesamten investierten Betrag zurückerhält. 

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Risk Factors“ sowie den Teilfonds- und Klassennachtrag zum jeweiligen Teilfonds und zu den Anteilen. 

c3) WAS SIND DIE RISIKEN EINES KAPITALVERLUSTS?

Eine Anlage in den Anteilen ist mit wesentlichen Risiken verbunden. Eine solche Anlage sollte als hochspekulativ angesehen werden und nur von Anlegern getätigt werden, die die Risiken der Anlage, einschließlich des Risikos eines Totalverlusts ihrer Anlage in den Anteilen bewerten können. Anlagen an bestimmten Wertpapiermärkten sind mit einem höheren Risiko verbunden als Anlagen in Wertpapieren üblicherweise an anderen wichtigen Wertpapiermärkten. 

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Risk Factors“ sowie den Teilfonds- und Anteilsnachtrag für den jeweiligen Teilfonds und die jeweilige Klasse. 

c4) WELCHE RENDITE KÖNNEN SIE ERWARTEN?  

Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine Anlage in die Anteile gewinnbringend ist oder dass die künftige Wertentwicklung der Anteile der früheren Wertentwicklung anderer Anlageinstrumente entspricht, die von einem Anlageverwalter und/oder mit ihm verbundenen Unternehmen verwaltet werden. Informationen über die erzielten Einnahmen werden im Jahresbericht der Gesellschaft offengelegt. 

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 8: „Risk Factors“ sowie den Teilfonds- und Anteilsnachtrag zum jeweiligen Teilfonds und zu den jeweiligen Anteilen. 

c5) WIE KÖNNEN SIE DIE VERFAHREN UND MODALITÄTEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER RECHTE DER ANLEGER, DIE SICH AUS IHRER ANLAGE IN DER GESELLSCHAFT ERGEBEN, EINSEHEN?

Sie können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden, um die Verfahren und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Anleger im Zusammenhang mit ihrer Anlage in der Gesellschaft zu erfahren, und zwar per E-Mail an lgt.cpeire@lgt.com oder per Telefon: +353 1 433 7420. 

c6) WIE KÖNNEN SIE BEI BEDARF EINE BESCHWERDE EINREICHEN?  

Kundenbeschwerden können schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Fax oder über das Beschwerdeformular auf der Homepage) oder mündlich (z. B. persönlich oder telefonisch) kostenlos an folgende Adresse übermittelt werden: 

LGT Capital Partners (Ireland) Limited 
Third Floor 
30 Herbert Street 
Dublin 2 
Irland   

Um Ihre Beschwerde bearbeiten zu können, benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen: 
·       Kontaktinformationen (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 
·       Name des Fonds/Teilfonds/der Anteilsklasse und ISIN-Nummer oder Wertpapiernummer (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht) 
·       Grund und Gegenstand der Beschwerde 
·       Nachweis des Kunden zum Zeitpunkt des Auftretens des Beschwerdegrundes (wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Fonds bezieht)   

LGT Capital Partners (Ireland) Limited stellt sicher, dass Ihre Beschwerde nach Eingang rasch und kompetent bearbeitet wird und Sie eine schriftliche Antwort erhalten, nachdem wir Ihre Beschwerde geprüft haben. Weitere Informationen finden Sie in den Informationen zum Beschwerdemanagement auf https://www.lgtcp.com/en/regulatory-information/

c7) WIE WERDEN IHRE GEWINNE BESTEUERT?

Im Allgemeinen hängen die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Besitzes, des Umtauschs, der Rückgabe oder der Veräußerung von Anteilen der Gesellschaft von den einschlägigen Gesetzen des Landes ab, dem der Anteilinhaber unterliegt. Diese Folgen hängen von den Gesetzen und Gepflogenheiten des Landes ab, in dem der Anteilinhaber seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, sowie von seinen persönlichen Umständen. Wie bei jeder Anlage kann nicht garantiert werden, dass die zum Zeitpunkt der Anlage in die Gesellschaft geltende Steuerposition oder die vorgeschlagene Steuerposition auf Dauer Bestand hat, da die Besteuerungsgrundlage und die Steuersätze schwanken können.    

Bitte beachten Sie den Prospekt, insbesondere Abschnitt 9: „Taxation“. 

d. Gemäß Kapitel IX der Richtlinie 2009/65/EG erforderliche Informationen und Unterlagen unter den in Artikel 94 der Richtlinie 2009/65/EG festgelegten Bedingungen zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien müssen den Anlegern zur Verfügung gestellt werden
d1) WO KÖNNEN SIE EINE KOPIE DER FONDSDOKUMENTATION ERHALTEN?

Jeder Anleger oder potenzielle Anleger kann bei der LGT Capital Partners Ltd., Schützenstrasse 6, CH-8808 Pfäffikon, kostenlos ein Exemplar des Prospekts, der KIDs falls zutreffend, des letzten Jahresberichts sowie ein Exemplar des konstituierenden Dokuments der Gesellschaft anfordern.  

Darüber hinaus werden die Satzung, der letzte Jahresbericht der Gesellschaft, der letzte Nettoinventarwert pro Anteil und die historische Wertentwicklung der Gesellschaft potenziellen Anlegern zur Verfügung gestellt, bevor sie in die Gesellschaft investieren, und zwar am Sitz des AIFM. 

Auch wenn einige Anteile in der Beilage für den betreffenden Teilfonds als verfügbar beschrieben sind, werden diese Anteile in Ihrem Land möglicherweise derzeit nicht zur Zeichnung angeboten, und in diesem Fall ist möglicherweise kein KID erhältlich. 

d2) WO KÖNNEN SIE DEN NIW DES FONDS UND DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG ERHALTEN?

Der letzte Nettoinventarwert pro Anteil und die historische Wertentwicklung der Gesellschaft werden potenziellen Anlegern zur Verfügung gestellt, bevor sie in die Gesellschaft investieren, und zwar am Sitz des AIFM. 

Die historische Wertentwicklung der Gesellschaft wird zur Verfügung gestellt unter https://www.lgtcp.com/en/investment-solutions

e. Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger 
e1) WER NIMMT DIE AUFGABEN DER FAZILITÄTSSTELLE WAHR?

Die folgenden Stellen sind mit den folgenden Aufgaben betraut. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „An wen können Sie sich wenden, wenn Sie weitere Fragen haben?“ unten angegeben. 

a)     Bearbeitung der Zeichnungs-, Zahlungs-, Rückkauf- und Rücknahmeaufträge der Anleger in Bezug auf die Anteile des AIF gemäß den in den Dokumenten des AIF festgelegten Bedingungen: BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Limited,  

b)     Informationen für Anleger, wie sie die unter Buchstabe (a) genannten Aufträge erteilen können und wie die Rückkauf- und Rücknahmeerlöse ausgezahlt werden: LGT Capital Partners Ltd, 

c)     Erläuterung zum Umgang mit Informationen im Zusammenhang mit der Ausübung der Anlegerrechte, die sich aus ihrer Anlage im AIF ergeben, in dem Mitgliedstaat, in dem die Anteile des AIF vertrieben werden: LGT Capital Partners Ltd, 

d)     Bereitstellung der in Artikeln 22 und 23 geforderten Informationen und Unterlagen für die Anleger zur Einsichtnahme und zum Erhalt von Kopien: LGT Capital Partners Ltd, 

e)      Bereitstellung von Informationen für Anleger, die für die von den Einrichtungen wahrgenommenen Aufgaben relevant sind, auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG: LGT Capital Partners Ltd, 

f)      Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden: LGT Capital Partners Ltd. 

e2) AN WEN SOLLTEN SIE SICH WENDEN, WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN?

Sollten Sie weitere Fragen haben, die nicht auf dieser Webseite aufgeführt sind, können Sie sich bei Fragen zu Punkt a) der Liste der Einrichtungen an die folgende Stelle wenden: 

BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Ltd 
Termini, 3 Arkle Road, 
Sandyford 
Dublin 18, 
D18 T6T7 
Irland 
LGTDealing@bnpparibas.com   

Bei Fragen zu den Punkten b) bis f) der Fazilitätenliste können Sie sich an die folgende Stelle wenden: 

LGT Capital Partners Ltd. 
Schützenstrasse 6 
CH-8808 Pfäffikon 
Liquid Strategies & Investment Structuring (LSIS) 
lgt.cp.ls-legal@lgtcp.com  

Diese Einrichtungen werden Ihre Frage(n) innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail in einer der Amtssprachen Ihres Landes oder auf Englisch beantworten, sofern dies zulässig ist.